Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz stehen den Akutkrankenhäusern in Deutschland bis zu 4,3 Mrd. EUR Fördermittel für die Digitalisierung zur Verfügung.
Wichtigste Botschaft des Gesetzes aus unserer Sicht:
Wer jetzt nicht in allen Bereichen erheblich investiert, wird wirtschaftlich ab 2025 durch Abschläge bis zu 2% auf alle stationären und teilstationären Fälle dauerhaft geschwächt!
Der Gesetzgeber sieht die Notwendigkeit, die Digitalisierung der Krankenhäuser mit Bundesmitteln zu fördern, nimmt aber die Länder und auch Krankenhausträger ebenfalls in die Pflicht. Das Gesetz ist verabschiedet und beschreibt elf Förderschwerpunkte.
Aus unserer Sicht, die auf vielen Gesprächen mit an der Gesetzgebung vertrauten Experten beruht, ist eine IoT-Infrastruktur und auch Teile unserer Prozesslösungen förderfähig, insbesondere in Bezug auf Fördervorhaben 1 und 8. Eine abschließende Beurteilung ist erst ab Januar 2021 auf Basis der vom BAS zur Verfügung gestellten Online-Schulung der IT-Dienstleister möglich.
Die Förderrichtlinie wurde am 30. November publiziert und enthält konkrete MUSS- und KANN Kriterien je Fördervorhaben.
Neben Investitionskosten sind auch initiale Betriebskosten für bis zu drei Jahren förderfähig.
Projekte, die nicht vor dem 2.9.2020 mit der Umsetzung begonnen wurden, sind ebenfalls förderfähig.